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Harte Zeiten für Abzocker und Abmahnanwälte

Gute Nachrichten: Die Bundesregierung hat sich auf ein Gesetz geeinigt, das uns vor Massenabmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen schützen soll. Anwälte dürfen zukünftig privaten Internetnutzern, die zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung begehen, für die Abmahnung maximal eine Gebühr in Höhe von 155,30 Euro in Rechnung stellen. Zudem muss in der Abmahnung detailliert aufgelistet sein, wie der konkrete Internetanschluss ermittelt worden sei. Hoffentlich ist das das Ende dieses Randberufs.

»Harte Zeiten für Abzocker und Abmahnanwälte« von Daniela Kuhr (Süddeutsche.de vom 29. Januar 2013 Kein Link mehr wg. LSR – Edit Roland)