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urheberrecht

Jahresrückblick Netzpolitik

Lesetipp: Das Netz – Jahresrückblick Netzpolitik 2013-2014.

Die diesjährige, zweite Ausgabe schaut auf ein turbulentes Jahr zurück und wirft auch den Blick nach vorn. In Beiträgen, Kommentaren und Interviews mit Wissenschaftlern, Journalisten und Politikern wird der Überwachungsskandal und seine Folgen für die Gesellschaft, für das Regierungshandeln und für den einzelnen Nutzer beleuchtet. Daneben gibt es interessante Artikel zu Urheberrecht, Big Data und Cloud Computing, neue Formen der Inhalteproduktion im Netz, Sexismus, Online-Journalismus sowie Bildung und Wissen. Erschienen im iRights.Media-Verlag.

Harte Zeiten für Abzocker und Abmahnanwälte

Gute Nachrichten: Die Bundesregierung hat sich auf ein Gesetz geeinigt, das uns vor Massenabmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen schützen soll. Anwälte dürfen zukünftig privaten Internetnutzern, die zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung begehen, für die Abmahnung maximal eine Gebühr in Höhe von 155,30 Euro in Rechnung stellen. Zudem muss in der Abmahnung detailliert aufgelistet sein, wie der konkrete Internetanschluss ermittelt worden sei. Hoffentlich ist das das Ende dieses Randberufs.

»Harte Zeiten für Abzocker und Abmahnanwälte« von Daniela Kuhr (Süddeutsche.de vom 29. Januar 2013 Kein Link mehr wg. LSR – Edit Roland)

Der Streit ums Urheberrecht

Die Menschheit kopiert mit etwa dem gleichen Bewusstsein Audios, QuickTimes und dergleichen mehr wie sie das vor 20 Jahren mit Tonträgern wie der Schallplatte gemacht hat. Da der Aufwand in jener Zeit ungleich größer war, beließ man es bei Kampagnen wie »Home Taping Is Killing Music«, die nachdenklich stimmen sollten und daran erinnerten, dass hinter jedem Werk ein Urheber steht. Von einer Kriminalisierung der Musikfans war damals wenig zu spüren. Nun haben sich die Methoden geändert, nicht aber das Bewusstsein, eine neue Generation ist herangewachsen, die Kassetten etc. nicht mehr kennt, und es kann wohl niemand annehmen und unterstellen, beim Kopieren habe man die massenafte Verbreitung im Sinne. Warum sollten sie das wollen? Die Debatte darüber wird hart geführt, wie Frank Schirrmacher im Feuilleton der Frankfurter Allgemeinen ganz richtig konstatiert, allerdings nicht in Regierungskreisen, sondern in Tweets und Foren. Der Grund ist laut Schirrmacher einfach zu benennen, und seines Erachtens »der Kern der ‚Urheberrechtsdebatte‘: Ein Funktionssystem, das Freiheit und Autonomie produzieren soll, verwandelt sich in einem wirklich faszinierenden Regimewechsel bei manchen, vor allem der jüngeren Generation, zu einem Subsystem von ‚Überwachen und Strafen‘.« Die »Verwandlung vom Staatsbürger zum Kriminellen« beleuchtet Schirrmacher in seinem Artikel »Schluss mit dem Hass – Wie kommt es, dass die Produzenten und so viele Rezipienten von Werken der Kunst so aufeinander losgehen?« [Link entfernt wg. LSR – Edit roland] vom 13.05.2012.

Fünf Fragen zum Urheberrecht

Eins kann man den Piraten nun wirklich nicht vorwerfen: Fahrt in die Debatte um das Urheberrecht gebracht zu haben. Und womöglich war es auch richtig, die so genannten Künstler und Kreativen mal richtig in Fahrt zu bringen, weil es normalerweise ihre Sache nicht ist, dieses Problem beim Namen zu nennen. Realität ist, dass viele Künstler und Kulturschaffende ihren Lebensunterhalt unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht oder nur unzureichend bestreiten können (gerade in der Musikbranche ist die Lage dramatisch). Realität ist auch, dass „das Internet die Menschen in die Lage versetzt hat, digitalisierte Inhalte schneller und günstiger als jemals zuvor zu verbreiten: identisch und nahezu kostenfrei.“, wie Dirk von Gehlen für die Süddeutsche schreibt. Vor diesem Hintergund gibt es eigentlich keine Alternative zu einer grundlegenden Reform des Urheberrechts, alles nur eine Frage der Zeit. „Wie kann der Gesetzgeber ohne demokratiefeindliche, kostenintensive Überwachung die technischen Möglichkeiten so gestalten, dass es einen Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber und der Nutzer geben kann?“. Natürlich immer mit dem Ziel vor Augen, dem Künstler zu seinem Recht zu verhelfen und ihm das zu geben, was er verdient.

[Zitat entfernt wg. LSR – Edit Roland]

„Fünf Fragen zum Urheberrecht, die unsere Gesellschaft beantworten muss“ von Dirk von Gehlen (Süddeutsche.de – Link entfernt wg. LSR – Edit Roland).

Aus Acta wird Ipred

Inzwischen sollte jeder den Inhalt des Urheberrechtsabkommens Acta studiert haben. Vor allem aber die Herrschaften aus der Politik. Vom Tisch ist die Sache dadurch noch lange nicht, geht es in der aktuellen Debatte doch vor allem um eins: Vertuschen und Verharmlosen. Denn: Acta ist erst der Anfang. Laut Heribert Prantl von der Süddeutschen ist das Gesetz nur die Lokomotive, die später mal die Waggons mit dem Gefahrgut ziehen soll: »Die EU-Kommission will sich vom EU-Gerichtshof eine TÜV-Plakette für die Lok und grünes Licht für den gesamten Zug geben lasen.«

[Zitat entfernt wg LSR – Edit roland]

»Warum der Europäische Gerichtshof Acta stoppen muss« – den ganzen Artikel lesen [Link entfernt wg. LSR – Edito roland].

Das digitale Urheberrecht steht am Abgrund

Der Rechtswissenschaftler Karl-Nikolaus Peifer über die Überforderung des Rechts, das Unwesen von Abmahnungen und die kleine Münze.

Die Menschen sehen prinzipiell ein, dass der Künstler, dessen Werke sie herunterladen, von irgendetwas leben muss. Die Menschen sehen aber andererseits nicht, dass das Geld tatsächlich den Künstlern zugute kommt. Ich verstehe die Rechteinhaber, aber sie pokern zu hoch. Sie hoffen, dass die Abschreckungswirkung so stark ist, dass die Nutzer Angst bekommen und deswegen wieder in die Legalität kommen. Aber auch ängstliche Nutzer, die nur deswegen legal handeln, weil sie Angst vor Strafe haben, sind eigentlich nicht das, was wir mit einem verträglichen Rechtssystem erzeugen wollen.

Und weiter…

Für wie wahrscheinlich halten Sie alternative Vergütungsmodelle?

Sie sind noch nicht durchsetzbar. Obwohl sie politisch sicher erwünscht sind, weil sie den Druck, der momentan im Kessel ist, mit einem Male entweichen ließen. Aus rechtswissenschaftlicher Sicht sind sie noch dringender erforderlich. Die Juristen sehen, dass die Verfolgung der Nutzer digitaler Inhalte nichts bringt, und sie sehen, dass sich alternative Vergütungsmodelle nicht durchsetzen lassen. Damit steht das digitale Urheberrecht zum ersten Mal ernsthaft am Abgrund.