»Die Freien Radios bleiben erhalten, aber die Fördersituation wird schwieriger.« Das ist das Ergebnis der Sitzung des Hessischen Landtags von letzter Woche, in der über die Novellierung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes entschieden wurde. Gut oder schlecht? Gut daran ist, dass die nichtkommmerziellen Radios in Hessen erhalten bleiben. Schlecht ist, dass es überhaupt so weit kam, dass man die NKLs kurzerhand für überholt erklärte, gar mit deren Abschaffung drohte, und dass die Finanzierung zukünftig auf sehr wackeligen Beinen steht. Die CDU hat sich nicht gerade mit Ruhm bekleckert, hat einen inakzeptablen Vorschlag in einen wenig akzeptablen verwandelt. Keine Heldentat, sondern eine satte Ohrfeige der Machthaber für die unabhängigen Radioinitiativen in Hessen und deren Macher. Irgendetwas stinkt da gehörig. Wenn ich nur wüßte, was. In einer ersten Pressemitteilung meldet sich Radio Unerhört Marburg zu Wort: »Gesetzänderung ist Rückschlag für Freie Radios in Hessen«
»Wir bedauern, dass die Perspektive für die Förderung Freier Radios und anderer Bürgermedien deutlich verschlechtert wird« erklärt Radio Unerhört Marburg e.V. zur heutigen Entscheidung des Hauptausschusses des Hessischen Landtages zur Novellierung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes (HPRG).
Der Hauptausschuss hat entsprechend eines Antrags der CDU-Fraktion den Ursprungsentwurf der Landesregierung abgeändert.
Danach könnte die LPR Hessen zukünftig bis zu 3,36 Millionen Euro jährlich zur Förderung von Nichtkommerziellen Lokalradios (NKL), Offenen Kanälen und Medienkompetenzprojekten einsetzen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Landesregierung hätte lediglich eine Förderung von rund 2,5 Millionen ermöglicht, allerdings gab die LPR Hessen in den vergangenen Jahren jeweils fast 4 Millionen Euro für diese Bereiche aus. Das zur Verfügung stehende Budget verkürzt sich demnach um fast 15%.In einem Brief an den medienpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, Mark Weinmeister, hatte Radio Unerhört seine Bedenken nochmal deutlich formuliert. Diese richten sich vor allem gegen die Neuregelung der »Zweckbestimmung der finanziellen Förderung durch die LPR Hessen«. Die Förderung von NKL soll ausschließlich als eine Variante von Medienkompetenz möglich sein. »Aufgabe der NKLs ist jedoch in erster Linie die publizistische Ergänzung zur Erweiterung der Meinungsvielfalt im Sinne von § 40 HPRG. Somit müsste sich auch ein Förderanspruch darauf begründen.«